Der Verwaltungsrat besteht aus vom Wirtschaftsprüfertag und den Landesgruppen gewählten Mitgliedern. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Aufgaben des Verwaltungsrats:
- Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
- Wahl des Vorsitzers des Hauptfachausschusses
- Festsetzung des Wirtschaftsplans
- Erlass der Beitragsordnung
- Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes
- Entlastung des Vorstands
- Bestellung des Abschlussprüfers
- Ernennung von Ehrenmitgliedern und Mitgliedern des Beirats der Hilfskasse
- Errichtung, Verlegung und Aufgabe von Landesgeschäftsstellen