Die Mitglieder des IDW haben sich in 12 Landesgruppen organisiert.
Die Landesgruppen vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Bereiches und wirken bei der Durchführung der Aufgaben des IDW unterstützend mit. Sie sind Wahlkörper für die gemäß Satzung zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates.
Organisatorisch zuständig sind die sieben Landesgeschäftsstellen.