Menschen, die vor dem entsetzlichen Angriffskrieg Russlands aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, benötigen Hilfe. Nach der Erstversorgung der Geflüchteten mit Kleidung, Essen und Wohnung muss die Unterstützung weiter gehen und spezifischer werden.
Uns als IDW geht es besonders um Hilfe für die ukrainischen Berufskolleg*innen und deren Familien, vor allen um Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration.
Jobportal für freie Berufe
Neben den vorhandenen allgemeinen Jobbörsen der Arbeitsagentur und privater Anbieter entstehen derzeit Portale, die sich speziell an Geflüchtete aus der Ukraine richten.
Ein Angebot speziell für die freien Berufe ist am 9. Mai 2022 gestartet. Es wendet sich vorrangig, aber nicht ausschließlich an Geflüchtete aus der Ukraine, um ihnen einen Berufseinstieg bei den freien Berufen zu erleichtern. Das Portal richtet sich gleichermaßen an junge Menschen, die ein Praktikum oder eine Ausbildung suchen wie an schon Berufserfahrene, die wählen können zwischen einer regulären Arbeitstätigkeit oder einem Praktikum.
Alle Freiberufler können hier kostenfrei Angebote für Jobs, Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze einstellen. Das IDW unterstützt dieses Angebot als Mitglied des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V.
- www.freieberufe-jobportal.de (mit automatischer Übersetzung auf Englisch und Ukrainisch)
Weitere Jobportale
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nutzen - neben den Karriereseiten des eigenen Webauftritts - z.B. auch dieses Portal, um Stellenangebote zu veröffentlichen:
Aufenthalt und Arbeitsrecht
Eine digitale Anlaufstelle für Informationen zu Aufenthalt, Arbeit, Sprachkursen und weiteren praktischen Fragen für Geflüchtete und Menschen, die sie unterstützen möchten, bietet das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebene Portal germany4ukraine.de (auch auf Englisch und Ukrainisch).
Ausländische Qualifikationen
Abschlussprüfer mit einer in der Ukraine erworbenen Qualifikation dürfen nicht in Deutschland als Wirtschaftsprüfer auftreten und Wirtschaftsprüferaufgaben wahrnehmen, denn hierfür ist das erfolgreiche Bestehen eines Wirtschaftsprüfungsexamens und die Bestellung als Wirtschaftsprüfer erforderlich.
Dennoch können sie in einem gewissen Umfang in Deutschland tätig werden - weitere Informationen hierzu erteilt die Wirtschaftsprüferkammer: Ausländische Prüfer - Wirtschaftsprüferkammer (wpk.de)
Für die Anerkennung von sonstigen ausländischen Qualifikationen und Hochschulabschlüssen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig: Anerkennung ausländischer Abschlüsse (kmk.org)
Helfen Sie mit!
Das IDW ruft Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer dazu auf, nach ihren Möglichkeiten die ukrainischen Berufskolleginnen und Kollegen und deren Familien zu unterstützen und geeignete berufliche Angebote auf den genannten Plattformen, vor allem auf www.freieberufe-jobportal.de zu veröffentlichen.
Das IDW bietet dem Berufsstand eine Plattform für Austausch über Hilfsangebote und die Bekanntmachung von Best-Practice-Beispielen. Senden Sie uns Ihre Hinweise und Tipps unter
IDW_Infocenter@idw.de
- Stichwort "Ukraine-Hilfe".