Neue Kapitalkostenempfehlungen des FAUB

(22.10.2019) - Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW beobachtet kontinuierlich die Entwicklung auf den Kapitalmärkten, um zu überprüfen, ob seine Kapitalkostenempfehlungen anzupassen sind. Dies ist dann der Fall, wenn die bisherigen Empfehlungen insgesamt zu Kapitalkosten führen, die nicht mehr zu den empirischen Beobachtungen am Kapitalmarkt passen. Aktuell lässt sich insofern eine bislang einmalige Situation beobachten, als dass die Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode entsprechend der Methodik der Bundesbank mittelbar abgeleitet aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen nahezu über die gesamte Laufzeit von 30 Jahren im negativen Bereich verläuft. Der daraus abgeleitete und in der Unternehmensbewertung als Schätzung für den risikolosen Zinssatz verwendete barwertäquivalente Zinssatz beträgt damit erstmals faktisch null Prozent und droht in absehbarer Zeit negativ zu werden.

Auf Basis der bisherigen Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 5,5 - 7 % würde dies gleichzeitig bedeuten, dass im Bewertungskalkül von einer Gesamtrenditeerwartung für den Markt von eben diesen 5,5 - 7 % ausgegangen wird. Entsprechend hat der FAUB überprüft, ob sich eine solche gesunkene Gesamtrenditeerwartung mit beobachtbaren Marktdaten vereinbaren lässt. Gemäß seinem verfolgten pluralistischen Ansatz hat der FAUB historisch gemessene Aktienrenditen, langfristige reale Aktienrenditen sowie unter Verwendung von ex-ante-Analysen ermittelte implizite Kapitalkosten aus den Marktkapitalisierungen der DAX-Unternehmen um die aktuellen Beobachtungen ergänzt.

Die Analysen weisen auf einen leichten Rückgang der Gesamtrendite im Zeitablauf - insbesondere im kürzeren Zeitraum seit 2012/13 hin. Dieser steht jedoch in keinem Verhältnis zu dem Rückgang der Renditen deutscher Staatsanleihen. Die Gesamtrendite liegt bei vorsichtiger Gesamtwürdigung aller Analysen nominal eher in einer Bandbreite von 7 - 9 %, was auch durch aktuelle Untersuchungen der Bundesbank gestützt wird. Die bislang gültige Empfehlung für die Marktrisikoprämie würde mithin bei Verwendung ihrer Obergrenze gerade an den unteren Rand der beobachtbaren Gesamtrendite heranreichen.

Vor dem Hintergrund der fortgesetzten und jüngst wieder verstärkten expansiven Geldpolitik der EZB (quantitative easing), die einen europäischen Sonderweg darstellt und für die aktuell auch noch kein Ende abzusehen ist, hat der FAUB ebenfalls diskutiert, inwieweit es noch sinnvoll ist, unverändert an der Festlegung der Zinsstrukturkurve aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen als Schätzer für den risikolosen Basiszins festzuhalten. Insbesondere diskutiert wurde die Fortschreibung der Kurve ab dem Jahr 31 mit der Spot-Rate des Jahres 30. Gegenwärtig hat der FAUB beschlossen, zunächst unverändert an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten, diese aber fortlaufend kritisch zu hinterfragen.

Entsprechend hat der FAUB in seiner Sitzung am 22.10.2019 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6 - 8 % anzuheben. Damit hat sich der FAUB tendenziell am unteren Ende beobachtbarer Gesamtrenditen orientiert und möchte damit der Möglichkeit Rechnung tragen, dass diese im Zeitverlauf weiter leicht nachgeben könnten.

Für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte ist grundsätzlich der Einfluss persönlicher Steuern der Anteilseigner zu berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für den risikolosen Basiszins, sondern auch für die Marktrisikoprämie. Ausgehend von der Empfehlung vor persönlichen Steuern hat der FAUB vor dem Hintergrund des geltenden Abgeltungssteuersystems eine Überleitung in eine Welt nach persönlichen Steuern vorgenommen. Dies führt zu einer entsprechenden leichten Anpassung der Empfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf eine Bandbreite von nunmehr 5 - 6,5 %.

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