Nach der sog. EU-Transparenzrichtlinie sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte beginnend mit dem Jahr 2020 unter Beachtung eines einheitlichen europäischen elektronischen Formats (ESEF; european single electronic format) zu erstellen.
Umfasst sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt innerhalb der EU zugelassen sind (Emittenten).