Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers
Die Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk erfährt mit den IDW Verlautbarungen der sog. IDW PS 400er-Reihe tiefgreifende Änderungen. Ausgelöst wurden diese Änderungen vor allem durch europarechtliche und internationale Neuregelungen.
Nach der sog. IDW PS 400er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten.
Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden. Hierzu ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist. Diese auslagerungsfähigen Teile sind hier aufgeführt:
>> IDW >> IDW Verlautbarungen >> Bestätigungsvermerk
Weitere Informationen für IDW Mitglieder unter >> "Mein IDW"