Schritt 1: Grundlegende Zugangsvoraussetzungen
Grundlegende Zugangsvoraussetzungen sind:
- eine Vorbildung (Hochschulstudium oder Abschluss einer kaufmännischen / technischen Berufsausbildung)
- allgemeine Berufserfahrung (Nachweis einer allgemeinen Berufserfahrung in Abhängigkeit von der Vorbildung)
- spezifische Berufserfahrung (Nachweis von praktischen Erfahrungen im Bereich IT)
Zugangsvoraussetzungen je nach Vorbildung:
Schritt 2: Fortbildung in Form von zwei IT-Seminaren der IDW Akademie
Die Teilnahme an zwei vorgegebenen IT Seminaren der IDW Akademie (je 2 Tage) ist erforderlich. Hierbei werden die für die Verleihung der Bezeichnung IT-Auditor IDW benötigten theoretischen Kenntnisse geschult.
Beide Seminare tragen den Titel „Die risikoorientierte Prüfung des IKS und der IT-Systeme bei KMU“, behandeln jedoch unterschiedliche Themenschwerpunkte (Modul I + Modul II):
Hinweise:
1. Die Module I+II können bis zu 2 Jahre vor Antragstellung besucht werden.
2. Die Module können grds. in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wir empfehlen jedoch die Reihenfolge entsprechend der Nummerierung.
Die risikoorientierte Prüfung des internen Kontrollsystems und der IT-Systeme bei KMU:
Modul I. Ausrichtung und Grundlagen der System- und Prozessprüfung
Die risikoorientierte Prüfung des internen Kontrollsystems und der IT-Systeme bei KMU:
Modul II. Unternehmensstrukturen und Ausprägungen der Prüfung von Informationssystemen
>> Buchung im Veranstaltungskalender, Rubrik "Seminar der IDW Akademie" (Präsenz und online via zoom)
Qualifizierungskurs zum IT-AuditorIDW (mit Abschlusstest): s.u. bei Schritt 4
Schritt 3: Antragsformulare ausfüllen und versenden
In Zeiten der Digitalisierung ermöglichen wir Ihnen den einfachsten und schnellsten Weg zur Einreichung Ihrer Antragsformulare:
- Füllen Sie das Antragsformular und die Anlagen 1 und 2 elektronisch am PC aus.
- Drucken Sie die Dokumente aus und unterschreiben Sie diese.
- Scannen Sie die Dokumente ein und senden Sie diese im PDF- oder Bild-Format per E-Mail an das IDW (
IT-Auditor@idw.de
).
Hinweise:
1. Bitte beachten Sie, dass die Anlage 1 ggf. von einer weiteren Person unterschrieben werden muss. Sollte der Platz in Anlage 1 nicht ausreichen, dürfen Sie gerne ein zusätzliches Excel-Dokument beifügen. Die Unterschriften müssen jedoch auf dem Dokument des IDW erfolgen. Weitere Erläuterungen dazu werden im Antragsformular beschrieben.
2. DIE FRIST ZUR EINREICHUNG ENDET ZUM 30.11. eines Jahres für die Prüfung im Folgejahr.
3. Im Antrag auf Anerkennung als IT-Auditor IDW ist der erfolgreiche BESUCH DER SEMINARE anzugeben. Sie können den Antrag aber auch stellen, wenn Sie noch keins oder erst eins der geforderten Seminare der IDW Akademie besucht haben. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Besuch der Seminare nach der Anerkennung des Antrags und vor der finalen Zulassungsbestätigung zum Qualifizierungskurs nachzureichen.
Schritt 4: Teilnahme am Qualifizierungskurs mit Abschlusstest (Multiple-Choice-Test)
Nach Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen können Sie am Qualifizierungskurs (weitere 2 Tage) mit anschließendem Multiple-Choice-Test (90 min) teilnehmen.
Qualifizierungskurs zum IT-AuditorIDW (mit Abschlusstest)
04. bis 05.02.2025, Düsseldorf
13. bis 14.02.2025, Düsseldorf
Inhaltlich setzt sich der Qualifizierungskurs aus folgenden Themengebieten zusammen:
- Geschäftsprozessorientierte Bilanzierung
- Prüfung von Geschäftsprozessen
- Auswirkungen von IT-/IKS-Feststellungen auf die Abschlussprüfung
- Berufsrecht
- Abschlusstest (Multiple-Choice-Test)
Hinweise zur Auswertungsmethodik des Multiple-Choice-Tests
1. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten.
2. Mindestens eine Antwortmöglichkeit ist korrekt, d.h. insbesondere, dass Mehrfachantworten möglich sind.
3. Die Antwort wird nur als richtig bewertet, wenn bei Mehrfachantwortmöglichkeiten alle korrekten Antworten ausgewählt wurden.
Beispielfragen aus Vorjahren
1. Im Rahmen der IT-Systemprüfung festgestellte Mängel des Internen Kontrollsystems ...
a) können durch nachgelagerte manuelle Kontrollen kompensiert werden.
b) führen automatisch zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks.
c) erzwingen eine Stichprobenprüfung.
d) sind für die Prüfung irrelevant.
2. Welche Aussage trifft für den IT-Auditor IDW zu?
a) Er ist Pflichtmitglied der Wirtschaftsprüferkammer.
b) Er kann Mitglied des IDW werden.
c) Er ist Pflichtmitglied des IDW.
d) Keine der anderen Antwortmöglichkeiten.
3. Was kann - insbesondere im Rahmen der Abschlussprüfung - anhand von Datenanalyse gem. IDW PH 9.330.3 beurteilt werden?
a) Konten und Journale
b) Kontrolle des Belegflusses
c) Vorliegen von Unregelmäßigkeiten
d) Kontrolle von Schnittstellen
#Lösungsvorschläge 1a | 2d | 3abcd #