ESEF: Was Abschlussprüfer jetzt beachten müssen

Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse und Lageberichte im europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat, dem sog. ESEF-Format, offenlegen. 

Der Abschlussprüfer dieser Unternehmen muss eine sog. ESEF-Prüfung durchführen und innerhalb des Bestätigungsvermerks über deren Ergebnis berichten. Das IDW hat im Oktober 2020 den Entwurf eines Prüfungsstandards (IDW EPS 410) veröffentlicht, der sowohl Fragen der Durchführung von ESEF-Prüfungen als auch Fragen der Berichterstattung über das Ergebnis solcher Prüfungen behandelt.

Ulrich Schneiß, Leiter Prüfung (Implementierung) im IDW, erläutert im Video Podcast, was auf Unternehmen und ihre Abschlussprüfer zukommt. Das Interview führt Dr. Britta van den Eynden, Geschäftsführerin des IDW Verlags.
(veröffentlicht am 15.12.2020)

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