Prüfungsauftrag nach Insolvenzeröffnung

Eine Krise des Mandanten ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, auch für den Abschlussprüfer. Wenn der Abschlussprüfer bereits mit der Prüfung begonnen hat, stellt sich die Frage, was mit dem Prüfungsauftrag und mit dem Honorar passiert. Der BGH hat sich jüngst in einem Beschluss dazu geäußert.

Dr. Henrik Solmecke, Fachreferent und Leiter Aus- und Fortbildung beim IDW erläutert die neue Rechtslage. Das Interview führt Juliana Lofink, Content & Communication Manager beim IDW.

(veröffentlicht am 28.01.2019)
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Mehr zum Thema
  • Aufsatz in der WPg: Kaiser, Bestellung des Abschlussprüfers während des Insolvenzverfahrens, WPg 2018, S. 1331
  • Änderung des IDW Rechnungslegungshinweises: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012), abgedruckt in IDW Life 1/2019, S. 74 f.
  • BGH-Urteil vom 08.05.2018 

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