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Presseraum
IDW Praxishinweis: IDW forciert Kampf gegen Greenwashing
Presseinformation 11/2021 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der zahlreiche Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Informationen von Finanzunternehmen umfasst. Damit möchte das IDW ein weiteres Ausrufezeichen im Kampf gegen Greenwashing setzen.
IDW begrüßt Entscheidung für Frankfurt als Sitz des internationalen Standardsetting Boards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Presseinformation 10/2021 - Anlässlich der UN-Klimakonferenz ("COP26") in Glasgow hat die IFRS Foundation heute bekanntgegeben, dass Frankfurt am Main der Hauptstandort für ein neu einzurichtendes International Sustainability Standards Board (ISSB) sein wird. Zur Unterstreichung des globalen Ansatzes sind weitere Standorte vorgesehen, zunächst etwa in Montreal, später aber auch in Asien.
Steuerpolitik und Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode: positive Signale
Presseinformation 9/2021: Am Freitag, dem 15.10.2021, haben sich die Verhandlungsführer von SPD, Grünen und FDP für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen. Das veröffentlichte Sondierungspapier liefert erste, wichtige Hinweise u.a. auf die Ausrichtung der Steuerpolitik und Förderung der Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode.
Schutz vor Cybercrime als Aufgabe für Vorstand und Aufsichtsrat
Presseinformation 8/2021: Auf dem 5. Digital Summit des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 1. Oktober 2021 stand das Thema Cybersicherheit im Fokus. Unternehmen und Wirtschaftsprüfer eint die Forderung, dass diese Bedrohung höchste Priorität im Pflichtenheft von Unternehmensführern und Aufsichtsorganen haben muss und ein effektiver Schutz daher unerlässlich ist.
Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen ist richtiger erster Schritt
Presseinformation 7/2021: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Der Beschluss bestätigt die Auffassung des IDW. Nun sollte der Gesetzgeber endlich die Verzinsung im gesamten Steuerrecht anpassen, fordert das IDW.