Presseraum

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Presseinformationen


15.11.2024
IDW sieht Rechtsunsicherheit durch verzögerte CSRD-Umsetzung

Presseinformation 18/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) geht auf Auswirkungen für Unternehmen und die Prüferbranche aufgrund einer möglichen verspäteten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ein. Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) nicht bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen aus dem aktuellen Rechtsrahmen, wie ein vom IDW in Auftrag gegebenes unabhängiges juristisches Gutachten bestätigt.

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11.11.2024
Digital Summit: Unternehmen sollten ihre Cybersicherheit stärken und sich auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereiten»

Presseinformation 17/2024 - Der 8. Digital Summit des IDW bot Austausch und Praxiserfahrungen bei der Umsetzung der aus der NIS-2-Richtlinie resultierenden Anforderungen für die Wirtschaft bei der Prävention von Cyberbedrohungen. Referenten aus Wirtschaft und Politik appellierten an die Unternehmen, schnellstmöglich die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken.

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10.10.2024
IDW nimmt Stellung zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Presseinformation 16/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat gegenüber dem federführenden Rechtsausschuss des Bundestages eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf (RegE) des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgegeben. Darin begrüßt das IDW das Vorhaben, allein den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zu betrauen. Zugleich fordert das IDW jetzt eine zügige Umsetzung der CSRD in deutsches Recht noch in diesem Jahr. Andernfalls drohen erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Prüfer.

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04.09.2024
IDW fordert klare Regeln zum Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand

Presseinformation 14/2024 - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat in einem Schreiben an die zuständigen Minister der Länder klare Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand gefordert. Dies betrifft insb. Unternehmen, die mittelbar von der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht betroffen sind. In landesrechtlichen Vorschriften müssten Unklarheiten beseitigt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

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Holger Externbrink

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