Neues Restrukturierungsverfahren kann Konjunkturflaute abschwächen
IDW fordert pragmatische Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtline
Die deutsche Wirtschaft trübt sich ein: Für 2019 erwarten die Bundesregierung und die Wirtschaftsforschungsinstitute nur noch einen leichten Anstieg des Bruttoinlandsproduktes. Die von den USA ausgehenden Handelskonflikte und der anstehende Brexit könnten die Situation weiter verschärfen. "Es ist daher dringend erforderlich, jetzt die Infrastruktur dafür zu schaffen, damit Unternehmen frühzeitig und effizient saniert werden können", erklärt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Um dieses Ziel zu erreichen, regt das IDW in einem Positionspapier eine pragmatische Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie an.
Düsseldorf, 7. November 2019 - Die im Juli in Kraft getretene Richtline sieht mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen ein Instrument vor, das Unternehmen bereits deutlich vor einem Insolvenzverfahren mit effektiven Maßnahmen bei der Sanierung unterstützt. So ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen - wie beispielsweise einen teilweisen Forderungsverzicht - durchzusetzen, auch wenn einzelne Gläubiger gegen diesen Plan stimmen. So genannte Akkordstörer können eine sinnvolle Sanierung dann nicht mehr blockieren.
"Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sollte sich der deutsche Gesetzgeber weniger von der Denkweise und den Instrumenten der Insolvenzordnung als vielmehr von betriebswirtschaftlichen Kriterien leiten lassen", sagt Naumann. Die im Positionspapier skizzierte Umsetzungsempfehlung ermöglicht den Unternehmen einen möglichst frühzeitigen und effizienten Zugang zu dem neuen Verfahren.
Damit der Restrukturierungsrahmen nicht missbräuchlich eingeleitet wird, können die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie bestimmte Eintrittsbarrieren vorsehen: Hierzu gehört der Nachweis, dass das Unternehmen zwar insolvenznahe, aber überlebensfähig ist. Das IDW regt dabei einen differenzierten Zugang an: Stimmt eine Mehrheit der betroffenen Gläubiger dem Verfahren schon im Vorfeld zu, kann auf einen gesonderten Nachweis der Eintrittsvoraussetzungen verzichtet werden, so dass ein unbürokratisches und für die Unternehmen schnelles sowie kostengünstiges Verfahren geschaffen werden kann. Werden die Gläubiger im Vorfeld hingegen nicht eingebunden, sind die genannten Nachweise erforderlich.
Ein so ausgestalteter Restrukturierungsrahmen wäre pragmatisch und bietet größtmögliche Flexibilität, ohne die Rechte der Gläubiger unnötig einzuschränken.
"Richtig umgesetzt kann der Restrukturierungsrahmen die vorinsolvenzliche Sanierung deutlich stärken. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Deutschland zu einem wettbewerbsfähigen Sanierungsstandort weiterzuentwickeln", so Naumann.
Presseinformation 9/2019
als PDF: Neues Restrukturierungsverfahren kann Konjunkturflaute abschwächen (IDW Presseinfo)
Das IDW Positionspapier: Präventiver Restrukturierungsrahmen (IDW Positionspapier) (PDF)