IDW Positionspapier: Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen

20.09.2023

Angesichts der demografischen Entwicklung ist die gesetzliche Rentenversicherung nur noch begrenzt leistungsfähig. Die Bundesregierung arbeitet daher an der Reform der privaten Vorsorge. Sie sollte jedoch das gesamte System der Altersvorsorge im Blick haben und auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken. Das neue IDW Positionspapier zeigt auf, dass die bAV mithilfe von fünf Stellschrauben attraktiver gemacht werden kann.

Düsseldorf, 20. September 2023 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ein IDW Positionspapier zum Thema „Betriebliche Altersversorgung: Risiken kalkulierbar machen – Attraktivität nachhaltig steigern“ herausgebracht. Diese zweite der drei Säulen des Systems der Altersvorsorge bedarf aus Sicht des IDW einer stärkeren Berücksichtigung. Bisher besitzt nur rund die Hälfte der versicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung. “Politische Maßnahmen sollten darauf abzielen, die bAV zu stärken, bestehende Hürden zu reduzieren und die Attraktivität für Beschäftigte zu erhöhen“, erklärt Prof. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.

Das IDW hat fünf Stellschrauben ausgemacht, mit deren Hilfe die betriebliche Altersvorsorge gestärkt würde.

  1. Umfang arbeitgeberseitiger Garantiepflichten verringern
    Unternehmen zögern, bAV-Modelle anzubieten, weil sie die Garantiepflichten ihrer Zusagen fürchten. Die Bereitschaft, Neuzusagen zu gewähren, würde steigen, wenn das Garantieniveau weiter abgesenkt würde. Insbesondere sollten bestehende Hürden für die Gewährung reiner Beitragszusagen nach dem aktuellen Sozialpartnermodell, bei dem keine Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe zu garantieren sind und daher die Versorgungsberechtigten höhere Renditen erwarten können, abgebaut werden.
  2. Neue Diskussion über Ausfinanzierung führen
    Die sog. Innenfinanzierungsfunktion von Pensionsrückstellungen hatte in Deutschland historisch eine große Bedeutung. Diese wird eingeschränkt, wenn eine weitgehende Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen angestrebt wird. Es sollte daher über die Erwartungen von Investoren an Ausfinanzierungsquoten diskutiert werden.
  3. Systemfremde Bilanzvolatilitäten im Handelsrecht reduzieren
    Werden Pensionsrückstellungen zu jedem Abschlussstichtag mit Durchschnittszinssätzen bewertet, in die auch aktuelle Zinsänderungen einfließen, kann dies zu erheblichen Schwankungen der Jahresergebnisse führen. Hilfreich wäre, wenn im Gesetz ein über einen längeren Zeitraum festgelegter Zinssatz definiert würde. Das IDW hat hierzu einen Vorschlag ausgearbeitet und dem Bundesministerium der Justiz zukommen lassen.
  4. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Direktzusagen stärken
    Solange Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz mit einem deutlich höheren Zins bewertet werden als in der Handelsbilanz, wird erheblicher handelsrechtlicher Aufwand steuerlich nicht anerkannt. Besser wäre, die vom Abschlussprüfer geprüfte handelsrechtliche Bewertung auch in die Steuerbilanz zu übernehmen.
  5. Attraktivität für Beschäftigte steigern
    Unternehmer sollten ein Angebot von Instrumenten der bAV – gerade in Zeiten des Fach- bzw. Arbeitskräftemangels – aktiv als Mitarbeitergewinnungs- und -bindungsinstrument kommunizieren. Wenn es Beschäftigten überdies erleichtert würde, ihre Ansprüche von einem zum anderen Arbeitgeber mitnehmen zu können oder bestimmte Modelle im Rahmen einer privaten Vorsorge nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen fortführen könnten, würde dies der Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich helfen.

Entwickelt die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Altersvorsorge weiter, kann sie mithilfe der fünf Stellschrauben die bAV für alle attraktiver machen.

Das neue Positionspapier können Sie hier abrufen: IDW Positionspapiere

Presseinformation 12/2023
als PDF: Presseinformation 12/2023 - Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen

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