IDW fordert klare Regeln zum Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand

04.09.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat in einem Schreiben an die zuständigen Minister der Länder klare Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand gefordert. Dies betrifft insb. Unternehmen, die mittelbar von der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht betroffen sind. In landesrechtlichen Vorschriften müssten Unklarheiten beseitigt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Düsseldorf, 04. September 2024 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) appelliert an die Landesregierungen und zuständigen Ministerien, klare Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand zu schaffen.

Hintergrund ist die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht, welche künftig eine Vielzahl von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten wird. Diese Entwicklung betrifft nicht nur große privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand. Betroffen sein können auch kleine und mittelgroße kommunale GmbH sowie öffentlich-rechtliche Organisationsformen, die indirekt durch Landes- oder Satzungsrecht in die Berichtspflicht einbezogen werden könnten.

Das IDW fordert, dass die Länder klare Regelungen schaffen, ob und wenn ja, welche Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind oder ausgenommen werden sollen. Zudem ist klarzustellen, ob die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung anzuwenden sind. Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW, betont: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesländer schnellstmöglich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schaffen. Eine Verzögerung könnte erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Prüfer mit sich bringen. Nur so können sich diese bei Bedarf rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.“

Das IDW skizziert in seinem Schreiben das derzeit heterogene Vorgehen der Bundesländer. Einzelne Bundesländer haben bereits Ausnahmen von der Berichtspflicht geschaffen. Es ist derzeit unklar, ob dem auch andere Bundesländer folgen werden. „Die Länder müssen sich entscheiden, ob sie ihre öffentlichen Einheiten entlasten oder im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sichtbar vorangehen und so die nachhaltige Transformation mitgestalten wollen“, so Sack weiter.

  • IDW Schreiben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand >>Link

Presseinformation 14/2024
als PDF: IDW fordert klare Regeln zum Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand

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