FISG behebt Verantwortungsmangel nicht
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das nun vom Finanzausschuss des Bundestags beschlossen worden ist, löst nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nicht die Probleme, die der Fall Wirecard zutage gefördert hat. Der Finanzplatz Deutschland braucht mehr Verantwortungsbewusstsein an den entscheidenden Stellen statt mehr Regulierung.
Düsseldorf, 19. Mai 2021 - Das IDW unterstützt von Anfang an das Ziel, nach dem Fall Wirecard das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland wiederherzustellen. "Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität wird der hiesige Finanzplatz allerdings nicht umfassend gestärkt, sondern an entscheidenden Stellen geschwächt", kritisiert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Das Gesetz führe dazu, dass die Konzentration im Prüfungsmarkt steigen werde, prophezeit Naumann. Überdies würden Fälle wie Wirecard nicht verhindert.
Das FISG verschärft die Haftung der Wirtschaftsprüfer deutlich. Einerseits werden die Haftungshöchstsummen für fahrlässige Pflichtverletzungen spürbar angehoben, andererseits sollen die Wirtschaftsprüfer künftig bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unbegrenzt haften. Versicherer lehnen die Übernahme solcher Risiken ab. "Die Haftungsverschärfung wird vor allem mittelständische Prüfungspraxen faktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen ausschließen", so Klaus-Peter Naumann. Zudem kämen höhere Kosten auf die Wirtschaft zu, da die Haftungsverschärfung, dort wo sie versicherbar bleibt, zu höheren Versicherungsprämien führe.
Mehr Regulierung allein wird die Probleme des Finanzplatzes Deutschland nicht lösen, so die Überzeugung des IDW. Der Fall Wirecard hat deutlich gemacht, dass ein solcher Betrug möglich war, weil die eigene Verantwortung an entscheidenden Stellen des Finanzsystems nur unzureichend wahrgenommen wurde. "Alle Beteiligten müssen sich fragen, ob sie alles getan haben, was möglich und nötig war, um den Betrug aufzudecken und so Schaden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden", sagt Klaus-Peter Naumann. Für den Vorstandssprecher besteht die Lösung in einem Kulturwandel auf dem Finanzmarkt. "Wer durch Amt oder Funktion Verantwortung übernommen hat, muss sie auch wahrnehmen. Erst dann werden wir die Gefahren für Betrugsfälle à la Wirecard minimieren", stellt Naumann klar.
Die Wirtschaftsprüfer sind bereit, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Dazu gehört auch, dass sie sich vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die der Berufsstand aus dem Fall Wirecard gewonnen hat, konsequent weiterentwickeln werden. Dies beinhaltet eine noch stärkere Konzentration auf die Gesamtaussage des Abschlusses, die kritische Grundhaltung der Prüfer ebenso wie die Weiterentwicklung forensischer Methoden im Rahmen der Abschlussprüfung. "Eine zukünftig verbesserte Verzahnung von guter Unternehmensführung (Governance), Abschlussprüfung, dem Kapitalmarkt und der Aufsicht über die verschiedenen Akteure muss," so Naumann, "auf der Agenda bleiben."
Presseinformation 5/2021
als PDF: FISG behebt Verantwortungsmangel nicht (IDW Presseinfo)
_______________________________________
Kontakt:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Leiter Kommunikation: Holger Externbrink
Tersteegenstraße 14 | 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4561-427 | Fax: 0211/4561-88427 | E-Mail:
holger.externbrink@idw.de
Twitter: @IDW_DE
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), gegründet 1932, repräsentiert rd. 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftsprüfer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterstützt deren Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards, fördert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Prüfung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der Tätigkeit des IDW.