Das IDW veröffentlicht Positionspapier zu Schuldenbremse und nachhaltiger Haushaltswirtschaft

29.05.2024

Deutschland diskutiert über eine Neuausrichtung der Schuldenbremse: Befürworter betonen ihre Wirksamkeit, Kritiker fordern wegen Investitionsdrucks eine Anpassung. Doch unabhängig von den Positionen sollte die Bundesregierung zuerst einen ehrlichen Kassensturz machen und Schulden sowie Vermögen der öffentlichen Haushalte vollständig erfassen. Das IDW analysiert im aktuellen Positionspapier die Rolle der Schuldenbremse und erläutert, dass nur eine doppelte Haushaltsführung die nötige Transparenz schafft und Basis für eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse ist.

Düsseldorf, 29. Mai 2024 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ein IDW Positionspapier Trendwatch zum Thema „Schuldenbremse und nachhaltige Haushaltswirtschaft“ herausgebracht. Darin zeigt das IDW auf, dass die aktuelle Debatte um eine Neuausrichtung der Schuldenbremse zwar notwendig ist, aber zu kurz greift. Vielmehr sollte der öffentliche Sektor grundsätzlich einen Wechsel vom kameralen Rechnungswesen, das lediglich Zahlungsströme abbildet, zu einer doppelten Buchführung (Doppik) erwägen. „Wir müssen uns über das wirkliche Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung der öffentlichen Haushalte bewusst werden. Nur auf Basis einer vollständigen Erfassung von öffentlichem Vermögen und Schulden mithilfe der Doppik kann die nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft optimal gelingen“, erläutert IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack.

Wie gravierend die Unterschiede im Schuldenstand durch einen Systemwechsel sein können, zeigen Erfahrungen der beiden Bundesländer Hamburg und Hessen, die als wenige Ausnahmen die Standards staatlicher Doppik anwenden. Sie weisen nun Schulden aus, die drei- bzw. viermal so hoch sind wie in der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamts.

Daraus wird deutlich, wie alarmierend die wirtschaftliche Lage der öffentlichen Haushalte wirklich ist. Daher ist es dringend erforderlich, einen unverstellten Blick in die Finanzen zu erhalten. Nötig wäre eine nachhaltige Reform des Haushaltsrechts, die sowohl eine doppische Rechnungslegung sowie einen Haushaltsausgleich auf doppischer Grundlage enthalten sollte, inklusive einer darauf ausgerichteten Schuldenbremse, die Rückstellungen einschließt.

Die Vorteile der doppelten Buchführung oder Doppik für den öffentlichen Sektor liegen auf der Hand:

  • Als ein konzeptionell in sich geschlossenes System lassen sich Vermögen und Schulden systematisch und vollständig erfassen.

  • Ressourcenaufkommen und -verbrauch werden konsistent abgebildet – eine Grundvoraussetzung für eine adäquate Selbstinformation und Steuerung.

  • Das gesamte Verwaltungshandeln lässt sich im Gesamtabschluss abbilden, der einen Überblick über alle Aktivitäten der öffentlichen Hand liefert.

  • Der Investitionsbegriff in der Doppik hilft durch seine Unterscheidung in investive und konsumtive Ausgaben bei der klaren Abgrenzung künftiger Ausgaben.

„Mithilfe der Doppik lassen sich die Ansätze der politischen Parteien wie die Forderungen nach soliden Staatsfinanzen, eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltswirtschaft und die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit sehr gut umsetzen“, stellt IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack fest.

Das IDW Positionspapier Trendwatch „Schuldenbremse und nachhaltige Haushaltswirtschaft“ finden Sie auf der Website unter folgendem Link: www.idw.de/idw/medien/idw-positionspapiere

Presseinformation 9/2024
als PDF: Presseinformation 9/2024 - Das IDW veröffentlicht Positionspapier zu Schuldenbremse und nachhaltiger Haushaltsführung

_______________________________________

Kontakt:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Director Communications: Holger Externbrink
Tersteegenstraße 14 | 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4561-427 | Fax: 0211/4561-88427 | E-Mail: holger.externbrink@idw.de | IDW LinkedIn

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), gegründet 1932, repräsentiert rd. 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, damit etwa 79% aller deutschen Wirtschaftsprüfer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterstützt deren Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards, fördert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Prüfung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der Tätigkeit des IDW.

Service