IDW PS 400 - Zum Anwendungszeitpunkt siehe IDW PS 400 n. F., Tz. 8 u. 8a
Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen
Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen