IDW PS 331 n.F. - Gilt für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume die am oder nach dem 31.12.2015 beginnen
Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen
Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen