IDW PH 9.860.2 n.F.
Die Prüfung der von Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8a Abs. 1 und § 8a Abs. 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen
Die Prüfung der von Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8a Abs. 1 und § 8a Abs. 1a BSIG umzusetzenden Maßnahmen