Zweiter Trilog zwischen BaFin, DRSC und IDW
Am 27.11.2024 fand das zweite Trilog-Gespräch zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) statt. Im Vordergrund standen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die noch ausstehende Umsetzung der CSRD führt zu wesentlichen Anwendungsfragen, die in den jeweiligen Institutionen erörtert werden. Darüber hinaus befassen sich alle Akteure u.a. mit Fragen der Konnektivität von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Umgang mit den non-binding FAQ und Leitlinien der Europäischen Kommission und der EFRAG (sog. Level III-Papiere).
Die BaFin verweist mit Blick auf das Enforcement-Verfahren insb. auf die Prüfungsschwerpunkte für 2025 von ESMA und BaFin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie die Unternehmen sind auch Enforcer und Wirtschaftsprüfer an den gesetzlichen Rahmen gebunden.
Abschließend betonen BaFin, DRSC und IDW die besondere Bedeutung und Notwendigkeit eines rechtzeitigen und transparenten Austausches zwischen allen Akteuren, der auch mit dem Trilog fortgeführt werden soll.