Zweifelsfragen der EU-Regulierung: aktualisiertes IDW Positionspapier

Die APAS hat im Dezember 2021 ihre Verlautbarungen Nr. 14 bis 16 veröffentlicht. Das IDW Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie wurde entsprechend überarbeitet.
Folgenden Abschnitte wurden angepasst:

  • Im Abschnitt 2.3. (Welche Unternehmen sind Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. public interest entities (PIE)?) wurde der Hinweis auf die APAS Verlautbarung Nr. 14 vom 13.12.2021 aufgenommen zu der Frage, wann Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 3 HGB anzusehen sind.
  • Abschnitt 2.6. (Was sind die Folgen des Endes der PIE-Eigenschaft?) wurde um die die Auffassung des IDW bestätigende Verlautbarung Nr. 16 der APAS vom 20.12.2021 ergänzt.
  • Abschnitt 3.3.3. (Wann beginnt die Höchstlaufzeit, wenn das Unternehmen unterjährig PIE wird?) wurde ebenfalls um die Verlautbarung Nr. 16 ergänzt. Diese schließt sich den vom CEAOB im November 2019 herausgegebenen "Guidelines on the duration of the audit engagement" an, wonach die Höchstlaufzeit stets mit dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die PIE-Eigenschaft eingetreten ist, beginnt.
  • Abschnitt 3.3.7. entfällt aufgrund einer Überarbeitung des Abschnitts 3.3.8. (Ist bei einem Prüferwechsel vor Ablauf der zehn Jahre schon ein Cooling-off zu berücksichtigen?). Letzterer wurde umfassend überarbeitet und enthält nun Ausführungen und Erläuterungen zur APAS Verlautbarung Nr. 15.

Die aktuelle 6. ergänzte Auflage des IDW Positionspapiers finden Sie zum Download auf der IDW Website:

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