Wissenswertes über vereinbarte Untersuchungshandlungen

Auf wirtschaftsprüfer.de, dem IDW Informationsangebot zum Berufsstand der Wirtschaftsprüfenden, ist ein neues Factsheet zum Thema "vereinbarte Untersuchungshandlungen" verfügbar.

In einem Auftrag zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen nimmt der Wirtschaftsprüfer Handlungen vor, die zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart und von diesem als für seine Zwecke angemessen erachtet wurden. Sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen können Gegenstand solcher Aufträge sein.

Typische Beispiele für vereinbarte Untersuchungshandlungen sowie deren Ablauf finden sich nun zum Nachlesen auf der Informationsplattform wirtschaftsprüfer.de.

Unter wirtschaftsprüfer.de finden Interessierte Zahlen, Daten, Fakten über die Leistungen und Arbeitsbereiche sowie über die Werte der Wirtschaftsprüfer. Die Website zeigt dem potenziellen Nachwuchs, den Medien, der Politik und den Verbänden sowie allen anderen am Berufsstand Interessierten ein aktuelles und vollständiges Bild der Wirtschaftsprüfer.

Alle Themenbereiche können auch als grafisch gestaltete Factsheets einzeln heruntergeladen und weitergegeben werden - etwa an potenzielle Nachwuchskräfte.

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