Unternehmensangaben zur Frauenquote: IDW hebt Prüfungshinweis IDW PH 9.350.1 auf

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (IDW PH 9.350.1) beschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung.

Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.08.2021 hat u.a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) und die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 334 Abs. 1 HGB) geändert.

Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemacht wurden. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.

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