Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

Nach dem am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab dem 01.01.2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. Bisher liegt die Aufsicht je nach Bundesland bei Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern.
Mit dem Gesetz soll die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin umgesetzt werden.

Die Überwachung der Einhaltung der materiellen Vorgaben soll nach dem Gesetzentwurf künftig mittels einer Prüfung der BaFin ggf. ohne Rückgriff auf Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Prüfung soll zudem nicht mehr jährlich erfolgen, sondern auf der Grundlage einer Selbstauskunft der Betroffenen "risikoorientiert".

Wie bereits in der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (IDW Schreiben)verdeutlicht, ist die Abkehr von der Prüfung von Finanzanlagenvermittlern durch den Berufsstand aus Sicht des IDW nicht nachvollziehbar. Dies hat das IDW in einer Stellungnahme an die Finanzausschüsse des Bundestages und des Bundesrates noch einmal herausgestellt. Das bisherige Verfahren einer Prüfung durch Wirtschaftsprüfer hat sich bewährt und kommt z.B. auch bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 89 WpHG erfolgreich zur Anwendung. Nach Auffassung des IDW könnte vor allem die Abkehr von dem Grundsatz der jährlichen Pflichtprüfung zu einer Schwächung des Verbraucherschutzes führen.

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