Trotz Haushaltskrise: IDW hält Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen weiterhin für erforderlich

Das IDW begrüßt, dass sich die Ampel-Koalition wohl auf einen Haushalt 2024 verständigt hat. Die Beratungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss sollten nun wieder zeitnah aufgenommen werden. In der aktuellen Situation ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kurzfristig und nachhaltig zu verbessern.

Das IDW hält die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Maßnahmen teilweise für geeignet, die genannten Ziele zu erreichen:

  • Um die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft voranzutreiben, regen wir an, die noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Klimaschutz-Investitionsprämie und zur Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich kurzfristig umzusetzen. Auch an den Maßnahmen zur Verbesserung der Verlustverrechnung, vor allem mit Blick auf die Mindestbesteuerung, sollte festgehalten werden, um die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und damit die Investitions- und Innovationstätigkeit zu erhöhen.
  • Vor dem Hintergrund des Ziels des Abbaus überbordender Bürokratie plädiert das IDW dafür, auf die Einführung der geplanten Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, wie sie auch vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates angeregt wurde, zu verzichten. Gleiches gilt auch für die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Zinshöhenschranke, welche mittlerweile durch eine entsprechende Neuregelung im Außensteuergesetz ersetzt wurde. Weitere Vereinfachungen, wie beispielsweise die Anhebung der Grenze für sofort abschreibungsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die Fortentwicklung der Regelung zum sog. Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5.000 Euro tragen ebenfalls zur Verbesserung der Standortbedingungen durch Bürokratieabbau bei.
  • Auch eine Wiederherstellung der Rechts- und Planungssicherheit durch flankierende steuerliche Maßnahmen anlässlich des Inkrafttretens des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) zum 01.01.2024 ist kurzfristig zwingend erforderlich. Insbesondere im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts (§§ 5, 6 GrEStG) sind die Auswirkungen der zivilrechtlichen Abschaffung des Gesamthandsprinzips noch unklar. Das IDW befürwortet eine kurzfristige Umsetzung der im Wachstumschancengesetz vorgesehenen steuerlichen Begleitmaßnahmen, um eine durch die bestehende Rechtsunsicherheit ausgelöste „Umstrukturierungssperre“ für (Familien-)Unternehmen zu vermeiden und eine Anpassung an sich wandelnde wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

Neben den erläuterten Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen und digitalen Transformation, zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Standortbedingungen durch (Wieder-)Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit regt das IDW darüber hinaus an, einen Schritt in Richtung rechtsformneutraler Unternehmensbesteuerung und einer reduzierten Besteuerung thesaurierter Gewinne zu gehen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und zur Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) sollten umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund verweisen wir auf unsere bisherigen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz, in denen wir aufgezeigt haben, dass die hierzu vorgesehenen Maßnahmen noch hinter dem wünschenswerten Umfang zurückbleiben.

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