Stellungnahme des IDW zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Das IDW hat zum Regierungsentwurf (RegE) eines Jahressteuergesetzes 2024 gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Stellung genommen.

Das IDW spricht sich im Zusammenhang mit der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften für die in der Begründung des RegE vertretene Sichtweise aus, den Begriff der Beteiligungsidentität im Zusammenhang mit § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E nicht – wie vom Bundesrat gefordert (BR-Drs. 369/24 (B)) – mit Quotenidentität gleichzusetzen. Auch lehnt das IDW die ergänzende Forderung des Bundesrats, die sog. Körperschaftsklausel – entgegen der bestehenden Systematik des § 6 Abs. 5 EStG – rückwirkend zu verschärfen, ab.

Im Zusammenhang mit der neuen Rechnungspflichtangabe bei Ist-Versteuerung durch den Rechnungsaussteller hält das IDW an seiner Auffassung fest, die entstehende Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger durch eine Gesetzesänderung zu beseitigen und verweist nochmals auf seinen Vorschlag vom 06.08.2024 zu einer möglichen gesetzlichen Regelung im § 20 UStG hin.

Darüber hinaus ist das IDW auf einzelne Vorschläge des Bundesrats eingegangen. So begrüßt das IDW ausdrücklich, dass für § 1 Abs. 3d AStG eine Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsfrist für Altverträge gesetzlich kodifiziert werden soll. Schließlich wird der Vorschlag zur Anerkennung von Berichtspaketen als qualifizierter Abschluss als Vereinfachung im Rahmen des Mindeststeuergesetzes begrüßt.

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