Stellungnahme des IDW zum Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024

Das IDW hat zum Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (RefE JStG 2024 II) Stellung genommen.

Neben einigen Anpassungen im Einkommensteuergesetz, wie der Anhebung des Grundfreibetrags oder der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, steht insbesondere die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen im Mittelpunkt des Referentenentwurfs.

Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Schon bei der bestehenden Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist fraglich, ob die anfallenden Compliance-Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den aus den Meldungen gezogenen Erkenntnissen stehen. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht damit nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen.

Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.

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