Sondervermögen: IDW Prüfungshinweise überarbeitet
Aufgrund der Berichterstattung zu ESG-Angaben in den Vermerken zur Prüfung von Sondervermögen und aufgrund Änderungen im IDW PS 400 n.F. (10.2021) war eine Überarbeitung der Prüfungshinweise erforderlich.
IDW PH 9.400.2 betrifft die Erteilung eines Vermerks durch den Abschlussprüfer zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 102 KAGB. Der Prüfungshinweis berücksichtigt Besonderheiten bei Teilsondervermögen und enthält Formulierungsvorschläge für den Vermerk des Abschlussprüfers.
IDW PH 9.400.7 betrifft die Erteilung eines Vermerks durch den Abschlussprüfer zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 105 Abs. 3 KAGB. Der Prüfungshinweis enthält Formulierungsvorschläge für den Vermerk des Abschlussprüfers.
IDW PH 9.400.12 betrifft die Erteilung eines Vermerks durch den Abschlussprüfer zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 104 Abs. 2 KAGB. Der Prüfungshinweis berücksichtigt Besonderheiten bei Übertragung des Verwaltungsrechts einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie bei der Verschmelzung eines Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen und enthält jeweils Formulierungsvorschläge für den Vermerk des Abschlussprüfers.
Die drei IDW Verlautbarungen sind in Heft 10/2024 der IDW Life veröffentlicht. Außerdem sind sie im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich, IDW PH 9.400.2, IDW PH 9.400.7, IDW PH 9.400.12.
Die Formulierungsvorschläge sind im Mitgliederbereich der IDW Website als Word-Dateien verfügbar (>> Muster - Investments).