Schreiben an die Innenminister und Landtage zu kommunalen Rechnungslegungsvorschriften
Das Landesrecht für Kommunen und Eigenbetriebe enthält mitunter inkonsistente Rechnungslegungsvorschriften, z.B. entgegen dem ansonsten geltenden Vollständigkeitsgebot ein gesetzliches Passivierungsverbot für bestimmte Pensionsverpflichtungen.
Das IDW erläutert in seinem Schreiben, dass es für sachgerecht hält, in solchen Fällen Transparenz im Bestätigungsvermerk darüber zu schaffen, dass das angewendete Regelwerk der Informationsfunktion der Rechnungslegung nicht ausreichend nachkommt und der Jahresabschluss der Kommune oder des Eigenbetriebs für die Nutzer nur eingeschränkt transparent oder gar irreführend ist.
Ein Bestätigungsvermerk soll primär zum Ausdruck bringen, ob der Bilanzierende die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten hat. Ein Hinweis des Abschlussprüfers auf etwaige Schwächen in den Vorschriften selbst stellt lediglich eine Notlösung dar, um nicht mit irreführenden Finanzinformationen assoziiert zu werden.
Deshalb appelliert das IDW an die für Kommunales zuständigen Ministerien der Länder sowie die Landtage, Inkonsistenzen in den Rechnungslegungsvorschriften direkt auszuräumen oder gar nicht erst zuzulassen, damit diesbezügliche Hinweise im Bestätigungsvermerk entbehrlich sind.
- Heterogene Bilanzierungsregeln der öffentlichen Hand und Aussagekraft des Bestätigungsvermerks (IDW Schreiben)
- Das Schreiben basiert auf den Empfehlungen des Fachlichen Hinweises des IDW Fachausschusses für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA), abrufbar im Mitgliederbereich unter der Rubrik "News exklusiv" vom 26.06.2020 bzw. unter der Rubrik Arbeitshilfen >> Fachliche Hinweise.