Regulierte Investments: Überarbeitung von IDW Prüfungshinweisen

Drei IDW Prüfungshinweise aus dem Bereich der regulierten Investments wurden überarbeitet - vor allem aufgrund geänderter Anforderungen an den Bestätigungsvermerk nach IDW PS 400 n.F. (10.2021). Nachfolgend ein Überblick über die Änderungen.

  • IDW PH 9.400.13 (03.2025) betrifft die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer nach § 121 Abs. 2 Satz 1 KAGB zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital i.S. der §§ 108 ff. KAGB bzw. nach § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 Satz 1 KAGB für eine Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital i.S. der §§ 140 ff. KAGB. Der Prüfungshinweis berücksichtigt Besonderheiten bei Teilgesellschaftsvermögen und der Prüfungsdurchführung und enthält Formulierungsvorschläge für den Bestätigungsvermerk.
  • IDW PH 9.400.14 (03.2025) betrifft die Erteilung eines Vermerks durch den Abschlussprüfer zu dem nach § 105 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufzustellenden Abwicklungsbericht eines Sondervermögens. Der Prüfungshinweis enthält Formulierungsvorschläge für den Vermerk des Abschlussprüfers.
  • IDW PH 9.400.15 (03.2025) betrifft die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer nach § 136 Abs. 1 KAGB zum Jahresabschluss und Lagebericht einer offenen Investmentkommanditgesellschaft i.S. der §§ 124 ff. KAGB bzw. nach § 159 Satz 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft i.S. der §§ 149 ff. KAGB. Der Prüfungshinweis berücksichtigt Besonderheiten bei der Prüfungsdurchführung bzgl. besonderer Berichterstattungsvorgaben und der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den Kapitalkonten. Zudem enthält er Formulierungsvorschläge für den Bestätigungsvermerk.

Die IDW Prüfungshinweise sind in Heft 4/2025 der IDW Life veröffentlicht. Im IDW Verlag sind sie als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.400.13 (03.2025) | IDW PH 9.400.14 (03.2025) | IDW PH 9.400.15 (03.2025).

Für IDW Mitglieder sind die enthaltenen Formulierungsvorschläge als Word-Dokumente im Mitgliederbereich abrufbar - Mein IDW >> Muster - Investments

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