Reform des Insolvenzrechts beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen.

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Entwurf beinhaltet zugleich eine weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts.

Dem Deutschlandfunk sagte Prof. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW: "Das IDW begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, mit dem die EU-Restrukturierungsrichtlinie in beeindruckendem Tempo in nationales Recht umgesetzt wird. Der Gesetzesentwurf enthält viele gute und innovative Vorschläge, die die Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland sinnvoll ergänzen. Der Entwurf sieht den Zugang zu den Verfahrenshilfen erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit vor."

Je frühzeitiger die Sanierung eines Unternehmens angegangen werde, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestünden indessen und desto größer seien die Sanierungsaussichten. Das IDW rege daher einen früheren Zugang zu den Verfahrenshilfen an, der auf den Anforderungen des BGH an die Annahme einer Krise im Sinne einer Insolvenzgefährdung basiert.

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