Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem VAG

Das IDW unterstützt das Ziel des deutschen Gesetzgebers, vor dem Hintergrund des anhaltenden  Niedrigzinsumfeldes die Rahmenbedingungen für freiwillige Einschüsse zu verbessern, damit Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz erhalten, den Unternehmen zusätzliche Mittel zuzuführen.

In seinem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen nimmt das IDW Stellung zu dem Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung der Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung und eine entsprechende Anpassung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung.

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