Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung: IDW Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit
Das IDW hat mit Schreiben vom 24. Januar 2025 an das Bundesministerium für Gesundheit einige wesentliche Hinweise zum Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV-RefE) gegeben.
Die Verordnung betrifft den mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz u.a. eingerichteten Transformationsfonds. Sie soll die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Vorhaben konkretisieren und die förderfähigen Kosten abgrenzen.
Das IDW begrüßt, dass in den entsprechenden Prozess auch Wirtschaftsprüfer einbezogen werden sollen. Allerdings sind einige Regelungen im RefE auslegungsbedürftig und könnten zu erheblichen Unsicherheiten für Krankenhäuser, Länder und Wirtschaftsprüfer führen.
Insbesondere sollten die Anforderungen nach § 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KHG weitergehend konkretisiert werden, wonach das jeweilige Land nachweisen muss, „das Insolvenzrisiko der an dem Vorhaben beteiligten Krankenhäuser geprüft zu haben“. In der Begründung wird angeführt, dass „dies durch einschlägige Testate nachgewiesen werden kann“. § 4 Abs. 2 Nr. 7 des KHTFV-RefE konkretisiert dies dahingehend, dass der Nachweis der Länder auch durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden kann, der durch den jeweiligen Krankenhausträger beauftragt wurde.
Es wäre aus Sicht des IDW sehr hilfreich, in der Verordnung zu konkretisieren, was der konkrete Prüfungsauftrag bzw. Betrachtungsgegenstand der Länder bzw. der Wirtschaftsprüfer sein soll, etwa die Beurteilung, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO)) vorliegt, oder die Prüfung des Vorliegens einer Bestandsgefährdung i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB.