Prüfungen im Zusammenhang mit § 6b EnWG (IDW PS 610 n.F. (07.2021) sowie IDW PS 611 (06.2021))
Am 25.11.2019 haben die Beschlusskammern 8 und 9 der BNetzA Festlegungen nach § 6b Abs. 6 i.V.m. § 29 EnWG mit Vorgaben für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern beschlossen.
Daher hat der EFA als Hilfestellung für den Berufsstand bei dieser erweiterten Jahresabschlussprüfung den IDW EPS 611 im Sommer 2020 entworfen und zur Diskussion gestellt. Im Frühjahr 2021 ist die Frist für Stellungnahmen zu dem Entwurf abgelaufen. Die meisten Anmerkungen waren redaktioneller bzw. klarstellender Art, oder die Kritik richtete sich nicht gegen das IDW, sondern gegen die Festlegungen der BNetzA. Vor diesem Hintergrund hat der EFA den IDW Prüfungsstandard: Gesonderte Prüfung aufgrund der Festlegungen der BNetzA nach § 6b Abs. 6 i.V.m. § 29 EnWG (IDW PS 611 (06.2021)) finalisiert.
Der Entwurf enthielt auch geplante Folgeänderungen des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.). Weiterhin bestand die Notwendigkeit, die Konsequenzen aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.10.2020 (Az. 3 Kart 885/19) in IDW PS 610 n.F. zu berücksichtigen. Danach trifft den grundzuständigen Messstellenbetreiber eine Rechtspflicht zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb aus § 3 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG. Vor diesem Hintergrund wurde auch IDW PS 610 n.F. (07.2021) aktualisiert.
IDW PS 610 n.F. (07.2021) und IDW PS 611 (06.2021) wurden in IDW Life 8/2021 veröffentlicht.
Im Mitgliederbereich der IDW Website steht unter der Rubrik "Arbeitshilfen" jeweils eine Änderungsfassung zur Verfügung, in denen die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung bzw. der Entwurfsfassung kenntlich gemacht sind. Dort kann auch unter "Muster - Energie" eine Word-Datei mit den Beispielen aus dem IDW PS 610 n.F. für die Formulierung eines Vermerks über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG heruntergeladen werden.