Pflegebonusgesetz: IDW für Beibehaltung der Abgabefristen für Testate

Im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen" streben die Bundestagsausschüsse derzeit wesentliche Änderungen in § 6a Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz an, die den Wirtschaftsprüfer unmittelbar betreffen. Das IDW hat sich daher in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt.

Nunmehr ist es beabsichtigt, den Stichtag für die Bestätigung durch den Jahresabschlussprüfer zum Pflegebudget vorzuverlegen. Dies geht hervor aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) vom 18.05.2022 (Drucksache 20/1909) sowie dem Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 20/1910). Im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom 05.04.2022 (Drucksache 20/1331) war dies noch nicht vorgesehen.

Das IDW hat daher am 23.05.2022 ein Schreiben an das BMG gerichtet und um die Beibehaltung der Frist für die Abgabe der Testate für das Pflegebudget 2021 zum 30. September 2022 gebeten.


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