Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten: IDW RS BFA 7 verabschiedet

Gegenstand dieser IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung ist die Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigung") im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss. Basierend auf den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen, werden diese im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kreditinstituten konkretisiert. IDW RS BFA 7 stellt eine Weiterentwicklung der IDW Stellungnahme des Bankenfachausschusses: Zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen für das latente Kreditrisiko im Jahresabschluß von Kreditinstituten (IDW St/BFA 1/1990) dar.

Die Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Abgedruckt wird die Verlautbarung in der IDW Life 2/2020. IDW Mitglieder, die die IDW Life App nutzen, sehen den Text zwei Tage vor dem Erscheinen des Heftes.

Service