Omnibus-Vorschlag: Rat der EU gibt grünes Licht für „Stop-the-Clock“-Vorschlag
Laut Pressemitteilung vom 14.04.2025 hat der Rat der Europäischen Union grünes Licht für den sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag (Vorschlag für eine Richtlinie COM(2025)80 der Europäischen Kommission) gegeben. Zuvor hatte das Europäische Parlament in der Plenar-Sitzung am 03.04.2025 dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt. Der entsprechende Rechtsakt wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen.
Der „Stop-the-Clock“-Vorschlag ist Teil des ersten Omnibus-Pakets und verschiebt u.a. die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, Richtlinie (EU) 2022/2464) für Unternehmen der sog. „zweiten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2025 beginnende Geschäftsjahre) und der sog. „dritten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2026 beginnende Geschäftsjahre) um jeweils zwei Jahre. Die kommenden Entwicklungen zu dem – neben dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag veröffentlichten – zweiten Richtlinien-Vorschlag des ersten Omnibus-Pakets (Vorschlag für eine Richtlinie COM(2025)81 der Europäischen Kommission) wird das IDW weiter eng verfolgen.