Omnibus-Vorschlag: EU Parlament stimmt Dringlichkeitsverfahren für „Stop-the-Clock“-Vorschlag zu

In der Plenar-Sitzung am 01.04.2025 hat das Europäische Parlament den Antrag auf ein Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 170 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (GO-EP) für den sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag (Vorschlag für eine Richtlinie COM(2025)80) angenommen. Der „Stop-the-Clock“-Richtlinienvorschlag ist somit dem vereinfachten Verfahren nach Artikel 52 der GO-EP zugänglich. Im vereinfachten Verfahren kann der für den Regelungsvorschlag zuständige Ausschuss auf Änderungsanträge verzichten, was mit einer zeitlichen Ersparnis einhergehen kann. Die Abstimmung über die Richtlinie selbst ist für Donnerstag geplant.

Der „Stop-the-Clock“-Vorschlag wurde als einer von zwei Richtlinienvorschlägen durch die Europäische Kommission im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets vorgelegt (siehe IDW Aktuell vom 26.02.2025). Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, Richtlinie (EU) 2022/2464) sieht der „Stop-the-Clock“-Vorschlag vor, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der sog. „zweiten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2025 beginnende Geschäftsjahre) und der sog. „dritten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2026 beginnende Geschäftsjahre) um jeweils zwei Jahre verschoben wird. Ziel des Vorschlags der Europäischen Kommission ist es, durch die Verschiebung des Beginns der Berichtspflichten zu vermeiden, dass bestimmte Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 (zweite Welle) oder 2026 (dritte Welle) berichtspflichtig werden und anschließend von dieser Pflicht durch den weiteren Vorschlag der Europäischen Kommission COM(2025)81 wieder befreit werden.

Zuvor hatte bereits der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (Coreper), den Standpunkt des Rates (Verhandlungsmandat) zum „Stop-the-Clock“-Vorschlag EU laut Pressemeldung vom 26.03.2025 gebilligt. Nach der Billigung des Verhandlungsmandats des Rates, kann die Präsidentschaft interinstitutionelle Verhandlungen aufnehmen, um eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über den „Stop-the-Clock“-Vorschlag zu erzielen.

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