Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit: EU-Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm
In ihrem veröffentlichten Arbeitsprogramm hat die Europäische Kommission einen Fahrplan für die Publikation mehrerer Omnibus-Pakete der kommenden Monate herausgegeben. Elf von 18 der im Arbeitsprogramm vorgestellten Gesetzesinitiativen sollen Pakete oder Initiativen mit dem Ziel der erheblichen Vereinfachung sein. Im Arbeitsprogramm und in den Anhängen werden in diesem Zusammenhang unterschiedliche Omnibus-Vorschläge thematisiert:
- ein erstes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit im ersten Quartal 2025,
- ein zweites Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen im ersten Quartal 2025, sowie
- ein drittes Omnibus-Paket zur Schaffung einer Unternehmenskategorie von „small mid-caps“ und zu papierlosem Reporting im zweiten Quartal 2025.
Parallel wurde eine Kommunikation zur Vereinfachung und Implementierung veröffentlicht.
Zum Hintergrund: Am 8.11.2024 wurde im Rahmen der sog. Budapest Declaration die Notwendigkeit betont, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für europäische Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Im Nachgang wurde durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine sog. „Omnibus“-Initiative angekündigt, die insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung – namentlich Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Due Dilligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung – entsprechende bürokratische Entlastungen erwirken soll.
Das IDW hat den zuständigen EU-Kommissaren Albuquerque und Dombrovskis mit den Schreiben vom 09.01.2025 und Schreiben vom 20.01.2025 verschiedene Vorschläge für Erleichterungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zukommen lassen. Hierbei betont das IDW die Wichtigkeit, am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Transformation festzuhalten, insbesondere angesichts des erhöhten Drucks durch geopolitische und wirtschaftliche Umstände.
Am 29.01.2025 folgte seitens der EU-Kommission die Veröffentlichung des sog. „Competitiveness Compass“, der der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands dienen soll. In diesem Zusammenhang wurde wiederum die bevorstehende „Omnibus“-Initiative thematisiert, für die der „Competitiveness Compass“ das Ziel setzt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu verringern.
Bereits in der vergangenen Woche hatte EU-Kommissar Dombrovskis eine Vielzahl von internationalen Nachhaltigkeitsexperten und Entscheidungsträgern, darunter das IDW, nach Brüssel zu einem Simplification Roundtable eingeladen, um über mögliche Erleichterungen von nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen zu diskutieren. Im Fokus standen dabei die CSRD, Taxonomie, CSDDD, Besonderheiten bei Mid-Cap, Ideen zur papierlosen Berichterstattung und zu CBAM.
Die Veröffentlichung erster Vorschläge zum erstem „Omnibus“-Paket mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich ist für den 26. Februar 2025 geplant. Die Gremien des IDW werden sich mit den Vorschlägen der „Omnibus“-Initiative auseinandersetzen und dazu zeitnah Stellung nehmen.