Neufassung von IDW RS HFA 15 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels (IDW ERS FAB 15) verabschiedet. Die finale Verlautbarung soll den aus dem Jahr 2006 stammenden IDW RS HFA 15 ersetzen.

Neben Ergänzungen und Klarstellungen im bisherigen sachlichen Anwendungsbereich der Verlautbarung (Emissionsberechtigungen i.S. des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes [TEHG]) sind Ergänzungen der Verlautbarung vorgesehen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von nationalen Emissionszertifikaten i.S. des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie von Treibhausgasminderungsquoten und -pflichten gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2025 abgegeben werden.

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