Neues Factsheet zum Zuwendungsempfängerregister

Das IDW hat ein neues Factsheet mit dem Titel „Das Zuwendungsempfängerregister – Fundament für den digitalen Steuerabzug“ herausgegeben. Darin wird beschrieben, welche Auswirkungen das Register für die Wirtschaft hat.

Das Zuwendungsempfängerregister (ZER), eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2020 und gültig ab 01.01.2024, zielt auf mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor. Verwaltet vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), erfasst es alle steuerbegünstigten Organisationen nach §§ 10b und 34g EStG. Änderungen in Bankverbindungen können zukünftig elektronisch übermittelt werden. Obwohl das Register schrittweise digitalisiert wird, bleibt das aktuelle Prozedere der Zuwendungsbestätigung vorerst bestehen. Weitere Infos bietet die BZSt-Website.

Organisationen sollten die im Register hinterlegten Daten regelmäßig prüfen, um ihre Transparenz gegenüber Spendern zu gewährleisten.

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