Neuer Entwurf eines BMF-Schreibens zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzministers, von der Möglichkeit der Verschiebung der Meldefristen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen keinen Gebrauch zu machen (vgl. IDW Aktuell vom 17.07.2020), wurde nun am vergangenen Donnerstag auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern ein überarbeiteter Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Bearbeitungsstand 14.07.2020) veröffentlicht.

Nach den Erläuterungen soll dieser Bearbeitungsstand des BMF-Schreibens den aktuellen Stand der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder enthalten und noch nicht final abgestimmt sein. Dem Vernehmen nach werden sich jedoch keine Änderungen mehr ergeben. In diesem Entwurf wurden insbesondere die Anwendungs- und Übergangsregelungen angepasst. Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen besteht danach ab dem 01.07.2020.

Für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Rückwirkungszeitraum müssen die Meldungen bis zum 31.08.2020 an das BZSt übermittelt werden. Dieses ist im BZStOnline-Portal (BOP) über die Nutzung eines Online-Formulars seit dem 01.07.2020 und über die Massendatenschnittstelle (ELMA) seit dem 15.07.2020 möglich.

Service