Neue Webadressen für den Bestätigungsvermerk bei Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers
Mit den jüngsten Änderungen in der IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk (IDW aktuell vom 25.10.2024) ändern sich auch die Webadressen, die im Fall der Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers auf die IDW Website in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen sind.
Die neuen Webadressen sind als Version 3 hinterlegt unter:
Die neuen Varianten gelten
- erstmalig für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2024 enden
und – soweit einschlägig – sofern - der (Konzern-)Lagebericht keinen Nachhaltigkeitsbericht i.S. des sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UmsG) beinhaltet und
- ISA [DE] 600 (Revised) nicht angewendet wird.
Unverändert ist zu beachten, dass aus den hinterlegten Varianten die jeweils passende Version und Variante auszuwählen und deren konkrete Webadresse im Bestätigungsvermerk anzugeben ist.