Neue Versionen für die Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks auf der IDW Website
Der Bestätigungsvermerk enthält detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers. Auch nach den neuen GoA kann ein Teil dieser Ausführungen auf die IDW Website ausgelagert werden.
Hierfür wird im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse verwiesen.
Das IDW hat zusätzliche Webadressen für die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach den neuen GoA eingerichtet. Unverändert ist vom Abschlussprüfer die für jeweilige Abschlussprüfung passende Variante auszuwählen und die zugehörige Webadresse im Bestätigungsvermerk anzugeben.
Die zusätzlichen Webadressen sind erforderlich, da sich aus den neuen GoA geänderte Formulierungen für die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk ergeben.