Neu gefasster IDW RS FAB 7 zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften final verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW (FAB) hat am 02.12.2024 die finale neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS FAB 7) verabschiedet.
Zum einen trägt die Verlautbarung den Änderungen der Rechtslage durch das MoPeG und das KöMoG Rechnung. Zum anderen enthält sie einige davon unabhängige Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen vor, insbesondere zur bilanziellen Behandlung von durch die Gesellschaft zu zahlenden Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen (negativer Differenzbetrag, Sachwertabfindung), zur Konzernrechnungslegungspflicht im Fall sog. Einheitsgesellschaften und zur Eigenkapitaldefinition.
Gegenüber dem im Juni 2024 zur Konsultation gestellten Entwurf (IDW ERS FAB 7) wurden lediglich wenige materielle Änderungen vorgenommen. Ergänzend ausgeführt wird nunmehr, dass in Situationen, in denen eine Personenhandelsgesellschaft erstmals in den persönlichen Anwendungsbereich des § 264a HGB fällt, die Rechtsfolgen der Merkmale nach § 267 HGB (d.h. die Größenklasseneinstufung der nunmehr haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft) schon eintreten, wenn die dort genannten Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag nach dem Eintritt in den Anwendungsbereich des § 264a HGB vorliegen.
IDW RS FAB 7 ist pflichtgemäß erstmals bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen.
Die Verlautbarung ist in Heft 1/2025 der IDW Life veröffentlicht. Sie ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW RS FAB 7