Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW fordert Entwicklung einer Generalnorm
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) und den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Erleichterungen für betroffene Unternehmen, insbesondere für den Mittelstand, in einer Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission. Allerdings fehle in den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eine übergeordnete Zielsetzung, eine sogenannte "Generalnorm". Das IDW schlägt vor, eine explizite Generalnorm zu entwickeln, um Unternehmen bei der Berichterstattung zu unterstützen und die Belastung zu reduzieren. Dies könnte auch den Umgang mit dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit erleichtern und die Weiterentwicklung der Vorschriften fördern.
Das IDW fordert darüber hinaus eine Klarstellung, dass – analog den Regelungen der ESRS – Unternehmen, die erstmalig der Berichtspflicht nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung unterliegen, im ersten Jahr der Berichterstattung keine Vorjahresvergleichswerte angeben müssen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: