Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD - Prüfungsurteil: IDW Schreiben an die EU-Kommission

Das IDW hat mit Schreiben vom 8. Januar 2025 an die DG FISMA der EU-Kommission die Auslegung der EU-Kommission im Hinblick auf das Prüfungsurteil zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD thematisiert. Nach Auffassung des IDW geht die Auslegung der EU-Kommission über die Vorschriften von CSRD und ESRS hinaus.

Die Auslegung der EU-Kommission ist in der Antwort zu Frage Nr. 70 der Bekanntmachung der Kommission über die Auslegung von Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung niedergelegt. Sie könnte zusätzliche Anforderungen für Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten im Vergleich zu den verbindlichen Rechtstexten der CSRD und ESRS bedeuten.

Die Bekanntmachung der Kommission wurde am 13.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) möchte die EU-Kommission eine effiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.

Das IDW begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission, Auslegungsunsicherheiten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu adressieren, um betroffene Unternehmen bei der Implementierung der neuen Regelungen zu unterstützen. Jedoch dürfen diese FAQ aus Sicht des IDW nicht über die rechtlich verbindlichen Texte hinausgehen. Die Bekanntmachung hält hierzu explizit fest: „Mit den in dieser Bekanntmachung enthaltenen FAQ werden Bestimmungen bereits geltender Rechtsvorschriften erläutert. Keinesfalls werden dadurch Rechte und Pflichten, die aus diesen Rechtsvorschriften erwachsen, geändert oder zusätzliche Anforderungen eingeführt.“

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