Modularisierung des WP-Examens tritt morgen in Kraft
Das IDW hatte gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer angeregt, das bisherige Blockexamen durch ein modularisiertes Examen abzulösen. Hintergrund ist, dass die dem Examen zu Grunde liegende überbordende und stetig wachsende Stoffmenge in einem Blockexamen - gerade beim sog. Voll-WP - nicht mehr beherrschbar war und die Examensergebnisse an Aussagekraft verloren. Mit der Neuregelung folgt das Wirtschaftsministerium den Vorschlägen des IDW nahezu vollumfänglich.
Ab Sommer 2019 können die Prüfungsgebiete auf bis zu sechs Jahre verteilt werden. Denkbar ist z.B., dass in einem Termin die Prüfungsgebiete BWL/VWL sowie Wirtschaftsrecht absolviert werden und in einem zweiten Termin Prüfungswesen sowie Steuern.
Das IDW begrüßt, dass für die Examenskandidaten mit Inkrafttreten der Verordnung nun Klarheit geschaffen wird. Zuletzt sind die Anmeldezahlen für das Wirtschaftsprüferexamen zurückgegangen, weil die Kandidaten unsicher waren, ob sie das Examen bereits ab Sommer 2019 in modularisierter Form ablegen können. Das IDW hatte daher eine schnelle Umsetzung der Änderungen forciert. Siehe die Änderungen im