Konzernabschlussprüfungen: Entwurf ISA [E-DE] 600 (Revised) veröffentlicht

Der HFA hat am 14.02.2024 im schriftlichen Verfahren den Entwurf eines um nationale Besonderheiten modifizierten International Standard on Auditing (ISA) 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ (ISA [E-DE] 600 (Revised)) samt Folgeänderungen in anderen ISA [DE] verabschiedet.

Der diesem ISA [E-DE] zugrunde liegende ISA 600 (Revised) behandelt besondere Überlegungen, die für eine Konzernabschlussprüfung gelten, einschließlich der Umstände, in denen Teilbereichsprüfer eingebunden sind. Das IAASB hat mit ISA 600 (Revised) die Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung grundlegend überarbeitet. Aufgrund des breiter gefassten Anwendungsbereichs gilt dieser ISA [E-DE] nicht nur für die Prüfung eines Konzernabschlusses i.S. des deutschen Handelsrechts, sondern auch für die Prüfung eines kombinierten Abschlusses sowie für die Prüfung eines Jahresabschlusses, in dem die Finanzinformationen von Einheiten oder Geschäftsbereichen (wie z.B. Niederlassungen oder Geschäftssparten) aggregiert sind.

ISA [DE] 600 (Revised) soll erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume gelten, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, ist zulässig.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 15.06.2024 abgegeben werden.

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