Klärung von Zweifelsfragen zur DFG-Programmpauschale

Das IDW hat sich mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über die Prüfung der DFG-Programmpauschale ausgetauscht.

Mit Schreiben vom 16.02.2023 hatte das IDW Zweifelsfragen zu Ziffer 3.6.11 der ab Januar 2023 geltenden Verwendungsrichtlinie der DFG in Bezug auf den Prüfungsumfang aufgeworfen (vgl. dazu IDW Aktuell vom 01.03.2023).

In einem gemeinsamen Austausch hat die DFG bestätigt, dass „über das Vorliegen der Leitlinie hinaus nur nach allgemeinen Regeln im Rahmen des bestehenden Auftrages der geprüften Einrichtung zur Jahresabschlussprüfung weitere Prüfungshandlungen im Ermessen der Wirtschaftsprüfer erfolgen müssen. Davon unbenommen kann die auftraggebende Einrichtung weitere Prüfungshandlungen beauftragen – dies ist aber keine notwendige Voraussetzung für die Einhaltung der Regelungen der Verwendungsrichtlinien der DFG“.

Im nachfolgenden IDW Schreiben vom 17.03.2023 ist das Ergebnis des Austausches zusammengefasst. Das Schreiben ist auch auf der Website der DFG veröffentlicht (vgl. Neuregelung der DFG-Verwendungsrichtlinien (DFG)).

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